Blog Arbeitssicherheit in Österreich | SafeGrowth
6. Juni 2026

Ab wann benötigt ein Unternehmen eine Sicherheitsfachkraft in Österreich?

Jedes Jahr gründen Hunderte Unternehmer in Österreich neue Betriebe oder expandieren bestehende Strukturen. Mit dem Wachstum des Unternehmens steigt nicht nur der Umsatz, sondern auch die Verantwortung gegenüber den eigenen Beschäftigten. Ein Thema, das dabei von Geschäftsführern und HR-Verantwortlichen häufig unterschätzt oder erst spät beachtet wird, ist die gesetzlich vorgeschriebene sicherheitstechnische Betreuung. Die entscheidende Frage, die in Beratungsgesprächen immer wieder gestellt wird, lautet: 

Ab wann benötigt ein Unternehmen eine Sicherheitsfachkraft in Österreich?


Viele Unternehmer gehen irrtümlicherweise davon aus, dass Themen wie Arbeitssicherheit, Arbeitsplatzevaluierungen und externe Präventivdienstleistungen erst für Großkonzerne oder schwere Industriebetriebe relevant sind. Das ist jedoch ein fataler Irrtum, der im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer unangekündigten Prüfung durch das Arbeitsinspektorat weitreichende rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen kann. Die Wahrheit ist: Der rechtssichere ArbeitnehmerInnenschutz beginnt in Österreich nicht erst bei 50 oder 100 Mitarbeitern, sondern exakt ab dem Moment, in dem Sie Ihren ersten Mitarbeiter anstellen.


In diesem umfassenden Ratgeber erklären wir Ihnen detailliert, welche gesetzlichen Verpflichtungen für Ihr Unternehmen gelten. Wir beleuchten die unterschiedlichen Betreuungsmodelle, zeigen auf, wie sich die notwendigen Präventionszeiten berechnen, und geben Ihnen konkrete Praxisbeispiele an die Hand. Ziel ist es, Ihnen als Geschäftsführer, Produktionsleiter oder HR-Verantwortlicher einen klaren Fahrplan zu geben, damit Sie rechtssicher agieren, Strafen vermeiden und ein sicheres Arbeitsumfeld schaffen, in dem Ihre Mitarbeiter gesund bleiben. Vertrauen Sie auf die Expertise von SafeGrowth – Ihrem professionellen Partner für Arbeitssicherheitsmanagement.
Gesetzliche Grundlagen für die Sicherheitsfachkraft in Österreich


Der ArbeitnehmerInnenschutz ist in Österreich sehr präzise und streng geregelt. Im Mittelpunkt dieser Regelungen steht der kompromisslose Schutz des Lebens und der körperlichen wie psychischen Gesundheit aller Beschäftigten. Um dies dauerhaft zu gewährleisten, verlangt der Gesetzgeber nicht nur die Einhaltung technischer Standards, sondern vor allem auch eine systematische sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung. Diese Aufgabe übernimmt die Sicherheitsfachkraft in enger Zusammenarbeit mit dem Arbeitsmediziner. Doch auf welchen Gesetzestexten beruht diese Verpflichtung im Detail?


Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG)


Die wichtigste Rechtsgrundlage bildet das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG). Es regelt alle wesentlichen Pflichten von Arbeitgebern hinsichtlich des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit am Arbeitsplatz. Laut dem 7. Abschnitt des ASchG ("Sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung") sind Arbeitgeber in Österreich verpflichtet, Sicherheitsfachkräfte (SFK) zu bestellen. Diese Fachkräfte haben die Aufgabe, den Arbeitgeber, die Arbeitnehmer sowie die Belegschaftsvertreter auf dem gesamten Gebiet der Arbeitssicherheit und der menschengerechten Arbeitsgestaltung zu beraten.


Dabei geht es keineswegs darum, den betrieblichen Ablauf durch starre, theoretische Regeln zu behindern. Vielmehr ist eine qualifizierte externe Sicherheitsfachkraft dafür da, Gefahrenquellen frühzeitig zu identifizieren, Gefährdungsbeurteilungen fachgerecht durchzuführen und praxisnahe Sicherheitskonzepte zu entwickeln. Das ASchG stellt somit sicher, dass Unfälle, Ausfälle und berufsbedingte Erkrankungen durch gezielte, vorausschauende Präventivdienstleistungen vermieden werden.


Berechnung der Einsatzzeiten (Präventionszeit)


Ein zentraler Begriff im österreichischen ArbeitnehmerInnenschutz ist die sogenannte "Präventionszeit". Diese Kennzahl gibt an, wie viele Stunden pro Jahr zwingend für die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung eines Betriebes aufgewendet werden müssen. Die exakte Berechnung der Präventionszeit ist gesetzlich verankert und richtet sich nach der Anzahl der Arbeitnehmer sowie nach der Art der Arbeitsplätze.
Hier unterscheidet der Gesetzgeber grundsätzlich zwischen zwei Kategorien:


Büroarbeitsplätze (und Arbeitsplätze mit vergleichbaren Gefährdungen): 

Für diese risikoarmen Arbeitsplätze beträgt die gesetzliche Präventionszeit 1,2 Stunden pro Arbeitnehmer und Kalenderjahr.


Sonstige Arbeitsplätze (z. B. in der Produktion, Logistik, im Handwerk oder Baugewerbe): 

Hier liegt das Gefahrenpotenzial naturgemäß höher, weshalb die Präventionszeit 1,5 Stunden pro Arbeitnehmer und Kalenderjahr beträgt.


Ein entscheidender Faktor, den viele Betriebe bei internen Berechnungen übersehen: Diese Gesamtpräventionszeit muss zwingend zwischen der Sicherheitsfachkraft und dem Arbeitsmediziner aufgeteilt werden. Gesetzlich vorgegeben ist die 40/40/20-Regelung. Das bedeutet, dass mindestens 40 Prozent der Präventionszeit von der Sicherheitsfachkraft (SFK) und mindestens weitere 40 Prozent vom Arbeitsmediziner (AM) abgedeckt werden müssen. Die verbleibenden 20 Prozent können flexibel auf die SFK, den AM oder bei Bedarf auf andere Fachkräfte (wie z. B. Arbeitspsychologen) aufgeteilt werden – je nachdem, wo in Ihrem Betrieb aktuell der größte Handlungsbedarf besteht.
Ab wie vielen Mitarbeitern ist eine Sicherheitsfachkraft Pflicht?


Die am häufigsten gestellte Frage von österreichischen Unternehmern lautet: "Ab wie vielen Mitarbeitern muss ich überhaupt jemanden beauftragen?" Die Antwort ist kurz und für manche überraschend: Ab dem ersten Mitarbeiter. Das Gesetz macht jedoch deutliche Unterschiede in der Art und Weise, wie diese Betreuung organisatorisch umgesetzt und nachgewiesen werden muss. Maßgeblich ist hierbei die magische Grenze von 50 Beschäftigten.


Betriebe bis 50 Mitarbeiter (Begehungsmodell)


Für Kleinbetriebe und mittelständische Unternehmen mit 1 bis maximal 50 Arbeitnehmern hat der Gesetzgeber bestimmte Erleichterungen vorgesehen. Diese Betriebe fallen in das sogenannte Begehungsmodell (oft auch Zentrumsbereich genannt). Anstatt einer fixen, jährlichen Präventionszeit, die stundengenau nachgewiesen werden muss, sind hier regelmäßige Betriebsbegehungen durch eine Sicherheitsfachkraft und einen Arbeitsmediziner vorgeschrieben.


Die Intervalle dieser zwingenden Begehungen hängen von der Art der Arbeitsplätze ab:
Besteht der Betrieb ausschließlich aus Büroarbeitsplätzen, ist eine vollumfängliche Begehung alle zwei Jahre ausreichend.


Bei allen anderen Betrieben (z. B. im Gewerbe, Bau, in der Produktion oder Logistik) muss die sicherheitstechnische Begehung einmal jährlich erfolgen.


Viele Kleinbetriebe nutzen hierfür das kostenlose Programm "AUVAsicher" der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt. Allerdings sind die Kapazitäten dort oft stark ausgelastet, Termine schwer zu bekommen und die kostenlose Beratung beschränkt sich naturgemäß auf das absolute gesetzliche Minimum. Wer als Unternehmer Wert auf maßgeschneiderte Sicherheitskonzepte, flexible Terminvergaben und eine kontinuierliche, haftungssichere Betreuung legt, engagiert oft eine externe Sicherheitsfachkraft wie SafeGrowth. Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Pflichtbegehung, sondern übernehmen auch die laufende Aktualisierung der Arbeitsplatzevaluierung und sorgen für eine lückenlose Dokumentation, die auch vor Behörden standhält.
Betriebe über 50 Mitarbeiter (Regelbetreuung)


Sobald Ihr Unternehmen wächst und die Grenze von 50 Mitarbeitern überschreitet – also exakt ab dem 51. Arbeitnehmer –, greift automatisch die Pflicht zur sogenannten Regelbetreuung. Ab diesem Moment gelten die zuvor detailliert erklärten Berechnungsfaktoren von 1,2 bzw. 1,5 Stunden pro Mitarbeiter und Jahr.
Das bedeutet für Sie als Geschäftsführer oder HR-Leiter konkret: Sie müssen die präzise errechneten Präventionszeiten vertraglich sicherstellen und jederzeit gegenüber dem Arbeitsinspektorat nachweisen können. Sie haben dabei die unternehmerische Wahl, ob Sie eigene Mitarbeiter aufwendig (und kostenintensiv) ausbilden lassen und als interne Sicherheitsfachkraft bestellen, oder ob Sie auf externe Präventivdienstleistungen zurückgreifen. Die Beauftragung einer externen Sicherheitsfachkraft ist in den allermeisten Fällen deutlich wirtschaftlicher. Sie ersparen sich teure Fortbildungskosten, haben kein Risiko bei Urlaubs- oder krankheitsbedingten Ausfällen und minimieren den administrativen Aufwand. Zudem bringt ein externer Experte von SafeGrowth einen wertvollen, objektiven "Blick von außen" mit, der betriebsblinde Flecken schnell und effizient aufdeckt.


Praxisbeispiele zur Umsetzung der Betreuungspflicht


Um diese gesetzliche Theorie für dich greifbar zu machen, betrachten wir drei typische Szenarien aus der österreichischen Unternehmenslandschaft und wie SafeGrowth diese Herausforderungen löst.


Praxisbeispiel 1: Die wachsende Steuerberatungskanzlei (Büro)


Eine Kanzlei in Wien beschäftigt 25 Mitarbeiter, die ausschließlich an klassischen Bildschirmarbeitsplätzen tätig sind.
Die Pflicht: Da das Unternehmen weniger als 50 Mitarbeiter beschäftigt und ausschließlich Büroarbeitsplätze bietet, gilt das Begehungsmodell.


Die Umsetzung: Die Kanzlei muss alle zwei Jahre eine sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Begehung durchführen lassen. Zudem muss zwingend eine Arbeitsplatzevaluierung für die Bildschirmarbeitsplätze aufliegen (Fokus auf Ergonomie, Beleuchtung und psychische Belastungen). SafeGrowth wickelt dies unkompliziert ab, ohne den dichten Kanzleialltag zu stören.


Praxisbeispiel 2: Der produzierende Metallbetrieb (Gewerbe)


Ein metallverarbeitender Betrieb in Niederösterreich hat 35 Beschäftigte in der Produktionshalle und 10 Mitarbeiter in der Verwaltung (insgesamt 45 Mitarbeiter).
Die Pflicht: Auch hier greift noch das Begehungsmodell (unter 50 Mitarbeiter). Da es sich jedoch nicht mehr ausschließlich um Büroarbeitsplätze handelt, muss die sicherheitstechnische Begehung zwingend jährlich stattfinden.
Die Umsetzung: Neben der reinen Begehung liegt der Fokus hier auf harten Fakten: Maschinensicherheit, Gefahrstoffmanagement, die ordnungsgemäße Regalprüfung im Lager und die Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA). SafeGrowth führt die jährliche Prüfung als externe Sicherheitsfachkraft durch und unterstützt den Produktionsleiter aktiv bei gesetzlichen Sicherheitsunterweisungen.


Praxisbeispiel 3: Das große Logistikzentrum (Industrie/Logistik)


Ein stark expandierendes Logistikunternehmen beschäftigt mittlerweile 90 Mitarbeiter (15 im administrativen Bereich, 75 im intensiven Lagerbetrieb).
Die Pflicht: Das Unternehmen hat die 50-Mitarbeiter-Grenze deutlich überschritten und fällt voll in die stundenbasierte Regelbetreuung.
Die Berechnung:
15 Büro-Mitarbeiter × 1,2 Stunden = 18 Stunden
75 Lager-Mitarbeiter × 1,5 Stunden = 112,5 Stunden
Gesamtpräventionszeit = 130,5 Stunden pro Kalenderjahr.
Die Aufteilung: Die Sicherheitsfachkraft muss mindestens 52,2 Stunden (40 %) leisten, der Arbeitsmediziner ebenfalls 52,2 Stunden. Die restlichen 26,1 Stunden können flexibel zugeteilt werden.


Die Lösung: Der Betriebsleiter entscheidet sich gegen teures internes Personal und lagert die gesamten 130,5 Stunden an externe Dienstleister aus. Safegrowth stellt die externe Sicherheitsfachkraft, übernimmt zusätzlich die jährlichen Regalprüfungen sowie die Prüfung nach §82b Gewerbeordnung und koordiniert sich nahtlos mit der Arbeitsmedizin, um den Betrieb rechtlich abzusichern.


Häufige Fehler bei der sicherheitstechnischen Betreuung


Bei unseren Betriebsbegehungen und bei unangemeldeten Kontrollen durch das Arbeitsinspektorat fallen uns immer wieder dieselben kritischen Versäumnisse auf. Diese Fehler können für Sie als Geschäftsführer schnell zu massiven Haftungsrisiken führen:


Das Kopfzahlprinzip ignorieren: Bei der Berechnung der 50-Mitarbeiter-Grenze und der Präventionszeit zählen in Österreich immer die tatsächlichen "Köpfe" (physische Personen) und niemals die Vollzeitäquivalente (FTE). Drei Teilzeitkräfte mit je 10 Stunden zählen rechtlich als drei volle Arbeitnehmer! Wer hier auf Basis von Vollzeitkräften rechnet, unterschreitet unbewusst die gesetzlichen Vorgaben und macht sich strafbar.


"Wir haben doch AUVAsicher": Viele Kleinunternehmen glauben, mit dem gelegentlichen Besuch der AUVA sei das Thema Arbeitssicherheit vollständig abgehakt. Ein fataler Irrtum. Die Verantwortung für die tatsächliche Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen, die Erstellung der Arbeitsplatzevaluierung und die Anpassung an behördliche Auflagen (z. B. nach der Gewerbeordnung) liegt weiterhin zu 100 % bei Ihnen als Arbeitgeber.


Mangelhafte oder veraltete Dokumentation: Wenn es zu einem Arbeitsunfall kommt, fragt das Arbeitsinspektorat nicht nach guten Absichten, sondern nach schriftlicher Dokumentation. Wurden die Mitarbeiter nachweislich unterwiesen? Gibt es aktuelle Sicherheitskonzepte? Ohne saubere, fortlaufende Belege haften Geschäftsführer im schlimmsten Fall persönlich (Verwaltungsstrafen bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen).


Fehlende Anpassungen bei betrieblichen Veränderungen: Wird eine neue Produktionsmaschine angeschafft, ein neuer Gefahrstoff eingeführt oder die Lagerhalle umgebaut, muss die Arbeitsplatzevaluierung sofort angepasst werden. In der Praxis passiert dies oft gar nicht oder erst Jahre später bei einer Inspektion.
Fazit: Arbeitssicherheit als unternehmerischer Erfolgsfaktor


Die Eingangsfrage "Ab wann benötigt ein Unternehmen eine Sicherheitsfachkraft in Österreich?" lässt sich somit eindeutig beantworten: Die gesetzliche Pflicht zur Prävention beginnt mit der Einstellung des allerersten Mitarbeiters. Ob das reduzierte Begehungsmodell für Kleinbetriebe greift oder die stundengenaue Regelbetreuung ab dem 51. Mitarbeiter zum Tragen kommt – der Gesetzgeber fordert ein proaktives und lückenloses Handeln von jedem Unternehmer.


Professionelle Arbeitssicherheit sollte von modernen Managern jedoch niemals nur als lästige Pflicht oder reiner Kostentreiber gesehen werden. Ganz im Gegenteil: Gesunde, motivierte Mitarbeiter, massiv reduzierte Krankenstände und reibungslose, unfallfreie Betriebsabläufe sind heutzutage entscheidende Wettbewerbsvorteile. Zudem schützen Sie sich und Ihr Management durch eine saubere Dokumentation vor empfindlichen behördlichen Verwaltungsstrafen und persönlichen Haftungsrisiken. Setzen Sie daher auf professionelle Präventivdienstleistungen und holen Sie sich Experten an Bord, die den komplexen ArbeitnehmerInnenschutz pragmatisch, rechtssicher und hochgradig effizient in Ihren Betriebsalltag integrieren.

Sie möchten sicherstellen, dass Ihr Unternehmen alle gesetzlichen Anforderungen im Bereich Arbeitssicherheit erfüllt? Kontaktieren Sie Safegrowth für ein unverbindliches Beratungsgespräch.

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